Fülle im ersten Schritt zur Taxiprüfung das Lernfahrgesuch vollständig und wahrheitsgetreu aus und gehe damit zu einem Optiker oder Augenarzt, um den Sehtest eintragen zu lassen.
Gehe anschliessend mit dem ausgefüllten Anmeldeformular, einem farbigen Passfoto und ID/Pass persönlich beim Strassenverkehrsamt oder bei der Einwohnerkontrolle vorbei.
Bitte bedenke, dass Du den Führerausweis der Kategorie B bereits mindestens 1 Jahr lang besitzen musst.
Nach Einreichung des Anmeldeformulars erhältst Du eine Aufforderung für einen Gesundheits-Check. Diesen kannst Du im Normalfall bei einem Arzt Deiner Wahl durchführen.
Da es um berufsmässigen Personentransport geht, werden die Gesundheitsanforderungen höher eingestuft als bei der normalen Kategorie B.
Der Arzt wird die Ergebnisse dem Strassenverkehrsamt weiterleiten und Du wirst anschliessend bei positivem Verlauf zur Zusatztheorie (ARV Arbeits- und Ruhezeit Verordnung) zugelassen.
Im berufsmässigen Personentransport bist Du verpflichtet, die Anweisungen über Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit einzuhalten. Diese Regelungen sind in der ARV festgehalten und werden mit der Taxi Theorie ARV geprüft.
Nicht erforderlich für Schüler-, Arbeits-, Behindertentransporte oder Ambulanzfahrzeuge (BPT 122) – weiter mit Schritt 4 Fahrausbildung.
Taxifahrer gehören zu den Profis im Strassenverkehr, und so sollen sie auch Auto fahren können. Eine solch professionelle Fahrweise erlernst Du in unseren BPT Fahrlektionen.
Die Möglichkeit, erlernte Fertigkeiten privat üben zu können, erleichtert die ganze Ausbildung sehr. Gute Ortskenntnisse sind kein MUSS, um die BPT Führerprüfung zu bestehen, jedoch kann es auch hier ein entscheidender Vorteil sein.
Nach einer seriösen Fahrausbildung gehst Du mit unserem Fahrzeug an die Taxiprüfung und hinterlässt somit bereits einen ersten wichtigen positiven Eindruck!
Als Taxifahrer übernimmst Du eine grosse Verantwortung. Eine gute Ausbildung ist dabei entscheidend. Melde Dich jetzt an!
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