In unserem CZV Weiterbildungskurs zum Thema Prävention und Verhalten bei Unfällen geht es in erster Linie um das allerwichtigste im Strassenverkehr, Massnahmen um Unfälle zu vermeiden und im zweiten Teil des Kurses, um das korrekte Verhalten bei bereits geschehenen Unfällen. Nehme an diesem Kurs teil und hilf mit bei der Reduktion von Strassenverkehrsunfällen.
Kosten: CHF 190.- inkl. Kaffee & Gipfeli, Mittagessen und Sari-Gebühr.
Keren Lopata, der Fitnesscoach von diversen Schweizer Promis erklärt euch, was es mit einer einfach umsetzbaren und gesunden Ernährung auf sich hat und zeigt euch Kraftübungen, die ihr ohne grossen Aufwand in euren Berufsalltag einbauen könnt. So bleibt ihr bis ins hohe Alter gesund und sicher im Strassenverkehr.
Kosten: CHF 190.- inkl. Kaffee & Gipfeli, Mittagessen und Sari-Gebühr.
Seit ihr eine Gruppe von Chauffeuren bzw. Chauffeusen oder eine Firma mit mindestens 10 Kursteilnehmer:innen, dann können wir euch euren speziell zusammengestellten CZV-Weiterbildungskurs anbieten. Ob bei uns im Lokal in Zürich oder Lachen/SZ oder bei euch in eurem Firmenlokal, wir stellen einen CZV-Weiterbildungskurs nach euren Wünschen zusammen! Meldet euch per E-Mail oder Telefon bei uns und teilt uns eure Vorstellung mit, damit wir euch ein unwiderstehliches Angebot machen können. Wir freuen uns von euch zu hören!
Die Kurzfassung: Die einen bekommen den Fähigkeitsausweis geschenkt, die anderen müssen eine Prüfung ablegen.
Wer seinen Autoausweis vor dem Jahr 2003 abgelegt hat – Ausnahmen gibt es hierbei immer –, der gehört zur Kategorie der altrechtlichen Fahrer. Diese Fahrer haben mit dem Bestehen der Prüfung der Kategorie B, die Erlaubnis erhalten, auch Autos mit Anhänger, Kleinbusse und Kleinbusse mit Anhänger – also die Kategorien BE, D1 und D1E – zu lenken. Und genau dieses D1 ist es, dass es altrechtlichen Fahrern ermöglicht, den Fähigkeitsausweis ohne vorhergehende Prüfung zu bestellen.
Neurechtliche Fahrer sind all jene, die ihre Autoprüfung nach 2003 bestanden haben. Auf ihrem Ausweis ist nur die Kategorie B verzeichnet. Kein BE, kein D1 und kein D1E. Diese Kategorien müssen separat erworben werden. Daher müssen neurechtliche Fahrer die Grundausbildung gemäss CZV durchlaufen, damit sie als voll ausgebildete Fahrer gelten.
Die Prüfung für die Neurechtlichen besteht aus den folgenden Teilen:
Die Faustregel besagt: Wer mit dem Fahren Geld verdient, der muss den grünen Fähigkeitsausweis, der die Ausbildung gemäss CZV bestätigt, bei sich tragen.
Folgende Fahrten benötigen keine CZV-Ausbildung:
Vor allem für junge Fahrer wird das Geld bei der Ausbildung zum Problem. Daher besteht die Möglichkeit, mit Eurodriver eine Ausbildungsvereinbarung einzugehen. Dies bedeutet, dass ein Fahrer ein Jahr lang in einer Firma ohne CZV-Ausbildung fahren darf. Im Gegenzug sagt ein Fahrer mit der Vereinbarung aus, dass er innerhalb dieses Jahres die Ausbildung gemäss CZV absolviert.
Eine solche Vereinbarung stellen wir gerne auf Wunsch aus, denn uns liegt daran, dass Sie so schnell wie möglich freie Fahrt haben.
Mit dem Erlangen des Fähigkeitsausweises sind sie voll ausgebildeter Berufsfahrer. Sie können nun auf allen Strassen Europas gegen einen Lohn fahren. Doch Ihnen steht nun die Weiterbildung bevor. Der Fähigkeitsausweis wird nur befristet ausgestellt. Er läuft nach fünf Jahren ab. Um den Ausweis verlängern zu können, müssen Sie fünf Weiterbildungstage seit Erhalt oder Verlängerung des grünen Fähigkeitsausweis nachgewiesen werden können.
Kurz: Innerhalb von fünf Jahren müssen sie fünf Kurstage absolvieren, damit der grüne Fähigkeitsausweis verlängert wird.
Nein. Die bestandenen Kategorien auf dem Führerausweis im Kreditkartenformat können Ihnen nicht aus CZV-Gründen aberkannt werden. Auch die Grundausbildung gemäss CZV bleibt erhalten. Was allerdings nicht erhalten bleibt, ist die Erlaubnis, kommerziell fahren zu dürfen.
Wenn Sie Ihre fünf Kurstage nicht nachweisen können, dürfen Sie nicht mehr als Fahrer arbeiten, denn ohne Fähigkeitsausweis ist es nicht erlaubt, gegen Entgelt Fahrten zu unternehmen. Sollten Sie in dieser unglücklichen Situation sein, dann müssen Sie so schnell wie möglich fünf Kurse absolvieren.
Nachweis der Weiterbildung
Für die Erneuerung des Fähigkeitsausweises musst du fünf Tage Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren vor Ablauf der Gültigkeitsdauer nachweisen können. Deshalb wird nach jedem Kurstag eine Kursbestätigung ausgestellt. Bitte beachte, dass Kurse nur angerechnet werden, wenn du zum Zeitpunkt des Kurses auch in Besitz der jeweiligen Kategorie waren. Falls du noch eine CZV-Prüfung absolvieren musst, dürfen Kurse erst nach bestandener CZV-Prüfung absolviert werden. Kurse welche vor der CZV-Prüfung besucht werden, können nicht an die Weiterbildung angerechnet werden.
Kursbestätigung
Die Weiterbildungsstätte stellt die schriftliche Kursbestätigung nach dem Besuch eines Kurses noch am gleichen Tag oder kurz danach aus.
Zentrale Registrierung
Alle Weiterbildungstage werden in einer zentralen Datenbank (SARI) registriert. Damit die Weiterbildungsstätte den von dir besuchten Kurs in SARI aufnehmen und bestätigen kann, benötigt sie die Nummer des FAK (Führerausweises im Kreditkartenformat) bzw. des Fähigkeitsausweises. Bitte nimm also diese beiden Ausweise mit, wenn du einen Kurs besuchst.
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